Beschreibungen

Baubeschreibung
Neubau von 3 modernen Stadthäusern als Mehrfamilienwohnhäuser
Lambertistraße / Ottostraße, 48155 Münster – Stadt

1. Allgemein:
Das Haus wird als KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) erstellt. Alle nachstehenden Leistungen werden nach
den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Für die Wohnungen gelten insbesondere:

- DIN 1045-I Beton- und Stahlbeton
- DIN 1053 Mauerwerk
- DIN 1986 Entwässerungsanlagen
- DIN 4102 Brandschutz
- DIN 4108 Wärmeschutz
- DIN 4109 Schallschutz (Beiblatt 2 für wohnungsbegrenzende Wände, Decken, Türen)
- DIN 18195 Bauwerksabdichtung

2. Baugrube, Gründung
Die Aushubtiefe wurde bauseits für die Tiefgarage auf ca. im Mittel -2,66m von Oberkante Bürgersteig bis zur
OK Baugrubensohle ausgehoben. Erforderlichenfalls werden Streifen- und Einzelfundamente angelegt.
Zwischenräume werden durch ein Kiesplanum aufgefüllt. Oberhalb des Kiesplanums wird eine neue tragende
Sohlplatte aus wasserundurchlässigen Stahlbeton entsprechend den statischen Erfordernissen hergestellt.
Erforderliche Wasserhaltungsmaßnahmen werden gem. Bodengutachten berücksichtigt.

3. Baukonstruktion

3.1. Kellergeschoss/Tiefgarage

3.1.1. Wände
Die Außenwände werden aus wasserundurchlässigem Stahlbeton nach statischen Erfordernissen erstellt,
im oberen Bereich mit einer Wärmedämmung nach der Wärmeschutzberechnung des Statikers.

3.1.2. Decken
Die Decken über dem Kellergeschoss werden aus Stahlbeton nach statischen Erfordernissen ausgeführt.
Sie sind auf der Unterseite mit einer Dämmung nach der Wärmeschutzberechnung versehen. Die
Tiefgaragendeckenkonstruktion wird hofseitig im Gefälle aus Stahlbeton und im erdstoffberührten Bereich
aus wasserundurchlässigem Stahlbeton oder gleichwertig nach statischen Erfordernissen eingebaut.
Dämmung im Bereich der KG-Decke außen erfolgt auf der Unter- bzw. Oberseite nach Anforderung des
Wärmeschutzes.

3.1.3. Tiefgaragenzufahrt
Die Rampe der Tiefgaragenzufahrt wird aus Stahlbeton nach statischen Erfordernissen und ggf. nach
behördlichen Auflagen erstellt.

3.1.4. Fenster
In den Wandöffnungen werden Kellerfenster aus Kunststoff montiert. Im Bereich der Lambertistraße werden
Lüftungsöffnungen oberhalb der Geländeoberfläche mit Insektenschutz versehen.

3.1.5. Kellerabteile
Holz- oder Metallgittertrennwände werden mit dazu passenden Türen für die Kellerabteile inkl.
Kennzeichnung der Türen mit den Wohnungsnummern montiert. Je Wohneinheit wird ein Keller
zugeordnet.

3.1.6. Lichtschächte
An der Hofseite und der Ottostraße werden Kunststoff- oder Betonfertigteillichtschächte an der Tiefgarage
und dem Fahrradkeller montiert. Die gesicherten Gitterroste auf der Hoffläche der Lichtschächte sind
innerhalb der befestigten Fläche angeordnet.

3.1.7. Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Ver- und Entsorgungsleitungen werden in dem Kellergeschoss und der Tiefgarage unverkleidet an
Decken und Wänden (teilweise in einer lichten Höhe von 2,00 m, diese Höhe unterschreitend in
Randbereichen) montiert. Die Entwässerungsleitungen der Schöpfgruben, Drainschächte und –rinnen
werden unterhalb der Sohle angeordnet.

3.2. Erd-, Regel- und Dachgeschoss

3.2.1. Außenwände
Die Außenwände vom Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss werden aus Kalksandstein -Mauerwerk und
Stahlbeton nach statischen Erfordernissen dimensioniert erstellt.

3.2.2. Tragende Innenwände
Wohnungstrennwände, tragende Innenwände, Stützen, Treppenhauswände und Aufzugswände aus
Stahlbeton bzw. Mauerwerk. Material und Dimensionierung nach statischen Erfordernissen.

3.2.3. Nicht tragende Innenwände
Nicht tragende Innenwände in Trockenbauweise (Gipskartonständerelemente doppelt beplankt mit Dicken
von ca. 10 cm bis. 15 cm, oder gleichwertig, je nach planerischem Erfordernis), in Bereichen von Bädern
und WCs Vorwandinstallationen als Trockenbau-Vorsatzschalen.

3.2.4. Leitungsschächte / Verkleidungen
Leitungsschachtabtrennungen in Trockenbauweise nach technischen, optischen und gegebenenfalls
Brandschutzerfordernissen, Verkleidungen von Leitungsverzügen, Abkofferungen bzw. Abhangdecken als
Trockenbaukonstruktion.

3.2.5. Decken / Treppenhäuser / Balkone/Dachterrassen / Entwässerung
Geschossdecken aus Ortbeton bzw. mit Systemdeckenelementen (Fertigteile mit Ortbetonauflage).
Treppenläufe in den gemeinschaftlichen Treppenhäusern als Stahlbetonfertigteile mit schallentkoppelter
Auflagerung. Balkone/Dachterrassen aus Ortbeton bzw. wenn statisch möglich als Stahlbetonfertigteile,
einschließlich thermisch getrenntem Anschluss an die Geschossdecken. Außenflächenentwässerung über
Fallrohre im Bereich der Fassade, in innenliegenden Leitungsschächten und zum Teil im Bereich der
Balkone.

3.3. Dachkonstruktion

3.3.1. Konstruktion
Das Flachdach wird aus Stahlbeton mit einer Abdichtung und darüber liegender Wärmedämmung als
klassisches Warmdach ausgebildet. Im Bereich der Dachterrassen wird ein aufgestelzter Plattenbelag 40 x
40 cm nach Wahl des Verkäufers verlegt. Das Steildach wird in zimmermannsmäßiger Arbeit lt. Statik
ausgeführt, gedämmt und mit oberseitigen. schwarzen oder rotbraunen Dachziegeln eingedeckt.

3.3.2. Bauklempnerarbeiten
Mauer- und Gesimsabdeckungen aus Aluminium oder Titanzinkblech. Fallrohre für die
Balkonentwässerungen und etwa erforderliche Einlaufkästen aus Aluminium oder Zinkblech.

3.4. Fenster- und Außentüranlagen

3.4.1. Ausführung
Wohnungen
Holzfenster aus Sipo Mahagoni - Stammware, 1x getaucht und 3 x gespritzt mit 2-Scheiben-Wärmeschutzlsolierverglasung
mit Drehkippbeschlag, auch Balkon- bzw. Dachterrassentüren. Ausführung einschließlich
Badezimmerfenster mit Klarglas. Fenster- und Türgriffe aus Edelstahl nach Mustervorlage des Verkäufers,
soweit möglich als Einhandbeschläge. Farbe der Fenster- und Türelemente gemäß Farbkonzept des
Verkäufers.

Treppenhaus
Ausführung der Treppenhausfenster als Holzfenster / Aluminiumfenster nach Wahl des Verkäufers.
Drehkippbeschlag nach Ausführungsplanung des Verkäufers.

3.4.2. Fensterbänke
Fensterbänke außen: Ausführung in Aluminium, Titanzinkblech oder aus Verblendsteinen. Fensterbänke
innen bei massiver Brüstung: Ausführung in Naturstein (nach Wahl des Verkäufers) mit polierter
Oberfläche, bei Bädern und WC’s Fensterbänke gefliest oder aus Naturstein nach Mustervorlage des
Verkäufers. Kellerfenster erhalten keine Fensterbänke.

3.4.3. Absturzsicherungen
Absturzsicherungen an Balkonen und Dachterrassen, sowie an den bodentiefen Fenstern als
feuerverzinkte Stahlkonstruktion/ Glasbrüstungen nach Detailzeichnungen des Architekten. Falls
erforderlich werden massive Brüstungen eingebaut. Farben gemäß Farbkonzept des Verkäufers.

3.4.4. Rauch- und Wärmeabzug (RWA)
Rauch- und Wärmeabzug-Anlagen über den Treppenhäusern, soweit brandschutztechnisch erforderlich.

3.4.5. Sonnenschutz
Die Wohnungsfenster erhalten elektrisch bedienbare Kunststoffrollläden mit Rollladenpanzer oder
gleichwertig.

3.5. Schlosser- / Metallbauarbeiten

3.5.1. Außenbereich
Brüstungsgitter, Geländer, Aufsatzgeländer, Treppengeländer, andere Metallelemente im Außenbereich
und Balkongeländer werden wie in Punkt 3.4.3 beschrieben ausgeführt. (Edelstahlausführung
Aufpreispflichtig.

3.5.2. Innenbereiche
Einseitiges Geländer in den Treppenhäusern aus Edelstahl oder pulverbeschichteter Stahlkonstruktion
nach Gestaltungskonzept des Verkäufers.

3.5.3. Briefkasten
Briefkastenanlage nach Gestaltungskonzept des Verkäufers aus pulverbeschichtetem Stahlblech oder
Edelstahl, jeweils im Treppenhausflur oder im Eingangsbereich außen angeordnet. Abmessungen der
Einzelbriefkästen nach gültiger DIN-Norm.

3.6. Fassaden/Wärmeschutz
Die Außenwände erhalten nach planerische Darstellung folgenden Aufbau:
- Haus 1: Stahlbetonwände/ Kalksandsteinwände mit vorgesetztem Wärmedämmverbundsystem nach
statischen Erfordernissen und Farbkonzept des Verkäufers.
- Haus 2 : Mauerwerk aus Kalksandstein mit Vorhangfassade ( 175 €/m⊃2; inkl. MwSt. Sichtmaterial
einschließlich Unterkonstruktion und Dämmung) und Verblendmauerwerk, in Teilbereichen mit verzinkten
oder Aluminium Profilen nach statischen Erfordernissen und Farbkonzept des Architekten.
- Haus 3 : Mauerwerk aus Kalksandstein mit Vorhangfassade ( 175 €/m⊃2; inkl. MwSt. Sichtmaterial
einschließlich Unterkonstruktion und Dämmung), in Teilbereichen mit verzinkten oder Aluminium Profilen
nach statischen Erfordernissen und Farbkonzept des Architekten.
Wärmedämmverbundsystem mit Wärmedämmung gemäß Wärmeschutznachweis und Oberputz – Körnung
0,5 bis max. 2 mm. Eine Schattenfreiheit bei Streiflicht wird nicht erreicht. Fassadengestaltung und
Oberflächenstrukturierung gemäß Farb- und Materialkonzept des Verkäufers.
Das Gebäude wird als KfW-Effizienzhaus 70 errichtet, mit einem Jahres-Primärenergiebedarf von ≤70%
des Höchstwerts der EnEV 2009. Für das Gebäude wird ein Energieausweis erstellt.


3.7. Schalltechnische Anforderungen

3.7.1. Anforderungen
Die Schalldämmung der die Wohnungen und der Häuser untereinander und der Treppenhäuser
trennenden Bauteile wird entsprechend der geltenden Norm DIN 4109 in Verbindung mit den
Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 ausgelegt. Dies gilt auch für
die 3 Gebäudeteile untereinander.
Ergänzend dazu definieren die VDI-Richtlinie 4100 und der Entwurf "E DIN 4109-10" den Schallschutz
gegen Innenlärm noch präziser in Form von Klassifizierungen nach Schallschutzstufen. Die dort
angegebenen Grenzwerte für die Einordnung in die Schallschutzstufe II werden überall eingehalten. Bei
Einhaltung dieser Werte finden die Bewohner im allgemeinen Ruhe, die Vertraulichkeit ist gewahrt.

3.7.2. Schalldämmung innerhalb der Wohnungen
Auf Schalldämmmaßnahmen innerhalb der eigenen Wohnbereiche wird verzichtet. .

4. Haustechnik

4.1. Elektroinstallation

4.1.1. Allgemein
Die Stromversorgung erfolgt aus dem VNB (Versorgungsnetzbetreiber)-Netz , Zählerschränke,
Sicherungsverteilungen, Versorgungssysteme, Kabel, Leitungen und Leerrohre werden gemäß AVB-ELT-
DIN 18015- und VDE-Vorschriften installiert. Zusätzliche Zähler für allgemeine Haustechnik,
Außenbeleuchtung, Heizung , Tiefgarage und Aufzüge.
Die Wohneinheiten erhalten separate Stromkreise gemäß DIN 18015.
Für Waschmaschine, Trockner sowie für E-Herd und Spülmaschine, sind separate Stromkreise
vorzusehen. Die Belüftung der innenliegenden Bäder/Duschbäder und innenliegenden WCs erfolgt über
Lüfter.
Die Lichtauslässe der Wohnungen erhalten je Raum eine Lüsterklemme mit Deckenhaken (belastbar bis 5
kg).
Schalterprogramm: weiß, Fabrikat: Gira Standard 55 oder gleichwertig.
Für die gesamte Wohnung sowie für Außensteckdosen wird eine Fehlerstrom-Schutzschaltung (zum
Schutz gegen Stromunfälle) vorgesehen.

4.1.2. Gebäude- und Tiefgaragenbestückung
Über Bewegungsmelder (zonierte Grundbeleuchtung) und Taster (Zusatzbeleuchtung) gesteuerte
Langfeldleuchten (Leuchtstofflampen) in der Tiefgarage, mit Tastern in den Schleusen und
Technikräumen.
Über Taster mit Treppenlichtautomat gesteuerte Freistrahlleuchten in den KG-Gängen und den
allgemeinen Kellerräumen. Über Bewegungsmelder gesteuerte Wand- bzw. Deckenleuchten an den
Hauseingängen.
Treppenhäuser mit Wandleuchten auf den Haupt- und Zwischenpodesten (für Beleuchtungsstärke 150 lx)
mit Schaltung über Taster mit Treppenlichtautomaten.
Hauptverteilungen mit Sicherungsautomaten für Licht- und Steckdosenstromkreise. In jedem Treppenhaus
wird im Erdgeschoss eine abschaltbare Steckdose für den Hausmeister angebracht. Im
Hausanschlussraum und im Heizungsraum sind Kraftsteckdosen (16A) vorgesehen.
Fundamenterder in den Fundamenten mit Anschluss an Potentialausgleichsschienen in den Zähler und
Technikräumen sowie Anschlüsse für Aufzüge.

4.1.3. Wohnungsbestückung
Die W ohnungen werden grundsätzlich nach dem Ausstattungswert 2 nach RAL-RG 678 gem. DIN 18015
bestückt. Die 3-Raum-W ohnung ist zum Beispiel wie folgt ausgestattet:
Diele/Flure
2 Deckenauslässe Schaltung mit Stromstoßschaltung mit 4 Schaltstellen,
2 Steckdosen
1 HomeWay-Anschluss (Tel./ TV/ LAN)
1 Gegensprechanlage mit elektrischem Türöffner
1 Klingeltaster im Treppenhaus neben der Wohnungstür mit Namensschild
Wohnzimmer
2 Deckenauslässe in Serienschaltung
2 Serienschalter
8 Steckdosen (davon 1 Reinigungssteckdose und 1 Dreifachsteckdose)
1 HomeWay-Anschluss
Schlafzimmer
1 Deckenauslass
1 Kreuzschalter, 2 W echselschalter
2 Doppelsteckdosen bei den Betten (Abstand ca. 2,50 m)
1 Reinigungssteckdose
1 Dreifachsteckdose nahe dem HomeWay-Anschluss,
1 x HomeWay-Anschluss
Kinderzimmer
1 Deckenauslass
1 Ausschalter
1 Dreifachsteckdose nahe dem HomeWay-Anschluss,
3 Doppelsteckdosen
1 Reinigungssteckdose
1 x HomeWay-Anschluss
Bad
1 Deckenauslass
1 Wandauslass
1 Doppelsteckdose bei Waschbecken
1 Serienschalter bzw. bei außenliegendem Schalter 2 Ausschalter mit Kontrolllampe
2 Steckdosen für Anschluss von Waschmaschine und Trockner (soweit in den Plänen dargestellt)
1 Steckdose für optionale Elektro-Heizpatrone für Handtuchheizkörper (vgl. Ziff. 5.2.3)
Be/Entlüftung erfolgt über ein Raumregelsystem .
Duschbad/WC
1 Deckenauslass
1 Wandauslass
1 Serienschalter bzw. bei außenliegender Schalteranordnung 2 Ausschalter mit Kontrolllampe
1 Steckdose
1 Steckdose für Anschluss von Waschmaschine und Trockner (soweit in den Plänen dargestellt)
1 Lüfteranschluss
Be/Entlüftung erfolgt über ein Raumregelsystem .
Küche
1 Deckenauslass (Serienschaltung)
1 Serienschalter für 2 schaltbare Steckdose (oberhalb Schränke für Arbeitsplatzbeleuchtung)
5 Steckdosen über der Arbeitsplatte (ggf. auch in Kombinationen zusammengefasst)
1 Steckdose für Spülmaschine
1 Herdanschlussdose
1 Steckdose für Dunstabzug über Elektroherd
2 Steckdosen für Kühlschrank (oberhalb Schrank)
1 Dreifachsteckdose nahe HomeWay-Anschluss,
1 HomeWay-Anschluss
Hauswirtschaftsraum/Abstellraum innenliegend (soweit in den Plänen dargestellt)
1 Deckenauslass
2 Steckdosen
1 Ausschalter
1 Steckdosen für Anschluss von Waschmaschine und Trockner (soweit in den Plänen dargestellt)
Be/Entlüftung erfolgt (soweit erforderlich) über ein Raumregelsystem .
Balkone / Terrassen / Dachterrassen
2 von der Wohnung schaltbare Leuchtenanschlüsse und 2 Steckdosen
Kellerabteile
1 Beleuchtungskörper (ISO-Ovalleuchte mit Allgebrauchslampe)
1 Steckdose (Aufputz)
1 Ausschalter (Aufputz)

4.1.4. Multimediaverkabelung
Die Wohnungen werden mit einem multimedialen Verkabelungssystem ausgestattet. Über das
Verkabelungssystem (HomeWay) können die Dienste Rundfunk (Fernsehen und Radio) und Informationund
Kommunikation (Telefon, Netzwerk, Internet) empfangen und übertragen werden. Je Wohnung wird
ein zentraler Multimedia-Verteiler montiert, von dem alle Multimedia-Dosen des Systems sternförmig
erschlossen werden. An den Multimedia-Dosen sind alle Dienste nutzbar. Die mit Multimedia-Dosen
ausgestatteten Zimmer sind unter Punkt 4.1.3 beispielhaft aufgeführt.
Die Signalbereitstellung für den Rundfunk- und Fernsehempfang erfolgt über eine Satelliten-
Empfangsanlage in Multischalter-Technik. Die für den Fernsehempfang erforderlichen Receiver werden
nicht beigestellt.

4.2. Heizungsanlage
Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt nach den Regeln der DIN EN 12 831 und unter
Berücksichtigung der gültigen Energieeinsparverordnung 2009

4.2.1. Beheizte Räume im Gemeinschaftseigentum
Räume mit Beheizungsbedarf, wie z. B. Treppenhäuser werden mit statischen Heizflächen
ausgestattet

4.2.2. Energieerzeuger
Pelletsheizung
Als Alternative zu Öl oder Gas setzt sich immer häufiger Holz als Brennstoff für Hausheizungen durch.
Hochmoderne Holzfeuerungsanlagen sind ähnlich komfortabel wie eine Öl- oder Gasheizung. Besonders
Holzpelletheizungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Haushalte müssen auf Holz setzen, wenn
sie mit Bioenergie und somit annähernd CO2- neutral heizen möchten. Als besonders praktisch hat sich
die so genannte Pelletheizung erwiesen. Diese zeichnet sich durch ein hohes Maß an Komfort und
Energieeffizienz aus.
Holz ist ein regional nachwachsender Rohstoff, bei dessen Verbrennung nur soviel CO2 freigesetzt wird,
wie der Baum zuvor beim Wachstum gespeichert hat. Moderne Pelletheizkessel besitzen einen hohen
Wirkungsgrad und verbrennen emissions- und schadstoffarm. Sie werden von Bund und Ländern
empfohlen und gefördert.
Anders als bei Kachelöfen oder Stückgutheizungen muss das Brennholz nicht manuell nachgelegt
werden. Die als Brennstoff dienen Holzpellets sind einfach zu lagern und werden dem Heizbrenner
automatisiert zugeführt.
Holzpellets werden als Presslinge aus getrockneten Holzabfällen (Säge- und Hobelspänen aus der
holzverarbeitenden Industrie) hergestellt. Ohne Zugabe von Bindemitteln oder anderen Inhaltsstoffen
werden die Holzspäne unter hohem Druck zusammengepresst. Pellets können jahrelang gelagert und
nach Bedarf verheizt werden.
Gelagert werden die Holzpresslinge in einem Pelletslagerraum, welcher sich unmittelbar neben dem
Heizraum befindet. Die Pellets werden per Förderschnecke aus dem Lagerraum in den Brenner befördert.

4.2.3. Heizflächen
Im Regelfall werden alle Räume der Wohnungen (mit Ausnahme der Dielen/Flure und der Abstellräume)
mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Der Wärmebedarf (Heizlast) ist gemäß DIN EN für die einzelnen
Räume berechnet. Die gewünschten Warmtemperaturen und Nutzungszeiten in den Räumen werden über
Raumthermostate einstellbar geregelt.
Die Bäder und Duschbäder (mit Ausnahme der WCs) erhalten zusätzlich einen Handtuchheizkörper ohne
Elektropatrone. Die Elektropatrone ist gegen Aufpreis nachrüstbar.
Der Einbau der Zähler und die Verbrauchserfassung erfolgen dezentral über Wärmemengenzähler je
Wohneinheit.
Flure und Dielen werden durch Zuleitungen der Fußbodenheizung in die angrenzenden Räume temperiert.
Falls notwendig, werden nicht oder nur wenig mit Zuleitungen belegte Flächen der Flure und Dielen mit
Rohrleitungsschleifen der Rückläufe aus beheizten und geregelten Räumen belegt, sodass der anfallende
Wärmebedarf (Heizlast) entsprechend der EN -Norm 12831 gedeckt wird. Flure und Dielen erhalten daher
keine gesonderten Raumthermostate.

4.2.4. Betriebskostenabrechnung
Kalt- und Warmwassermengenzähler für jede Wohneinheit auf Mietbasis (Im Kaufpreis nicht enthalten).

4.2.5. Armaturen
Automatische Strangregulierventile bzw. Strangabsperrventile an allen Steigsträngen frei zugänglich,
wartungsarme Absperrarmaturen für alle erforderlichen Bauteile wie Kessel, Verteiler, Pumpen,
Regelventile und separate Heizgruppen. Absperrventile in allen Wohnungen und für jeden Heizkreis
separat.

4.2.6. Wärmedämmung
Die Wärmedämmung für Heizungsrohre entspricht der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und den
einschlägigen Vorschriften.

4.2.7. Rohrmaterial
Die Kellerverteilung und die Steigstränge (Rohrleitungen in Wand- und Deckendurchführungen mit
Brandschutzisolierschalen ummantelt) bis zum Verteiler werden als Metallrohre ausgeführt. Die
Etagenleitungen sowie die eigentlichen Heizschlangen nach dem Fußbodenheizungsverteiler werden in
Kunststoffverbundrohr (hochdruckvernetzt und diffusionsdicht nach DIN) ausgeführt.

4.3. Wasser- und Abwassertechnik

4.3.1. Entwässerung
Regen- und Schmutzwasserentwässerung durch die öffentliche Kanalisation. Abwasserleitungen aus
schallgedämmtem Guss- (SML -Rohr) oder Kunststoffrohr, Anschluss- und Lüftungsleitungen in
Kunststoffrohr., Revisionsschächte nach planerischer Festlegung. Fallleitungen frei über Dach entlüftet,
Reinigungsöffnungen im Keller möglichst frei zugänglich. Hebeanlagen im Kellergeschoss für die
Entwässerung tiefer gelegener Bauteile.

4.3.2. Bewässerung
Anschluss an das städtische Trinkwassernetz. Rohrverteilung der Kalt-, Warmwasserleitungen an der
Decke im Kellergeschoss. Steigstränge mit Absperr- und Entleerungseinrichtung, zugänglich vom
Kellergeschoss. Zentrale Warmwasserbereitung im Heizraum.
Alle Wohnungen erhalten Wohnungsabsperrungen für Kalt- und Warmwasser. Hauptverteilungen und
Steigestränge aus Metallrohr (Rohrleitungen in Wand- und Deckendurchführungen mit
Brandschutzisolierschalen ummantelt), Wohnungsverteilung ebenfalls mit Metallrohr.

4.3.3. Wärmedämmung
Die Wärmedämmung für Warmwasserrohre entspricht der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) bzw.
den einschlägigen Vorschriften.
4.3.4. Küche
Anschlussmöglichkeit für eine Küchenspüle und Geschirrspüler (mit Kombi-Eckventil), direkt am
Steigstrang. Die Installation endet somit am Schacht, die Anschlüsse ab dem Schacht sind durch den
Käufer Mieter zu erbringen.

4.3.5. Betriebskostenabrechnung
Kalt- und Warmwassermengenzähler für jede Wohneinheit.

4.3.6. Feuerlöscheinrichtung
Entsprechend den behördlichen Auflagen, soweit gefordert.

4.3.7. Sanitäre Einrichtungsgegenstände (alle Einrichtungen in der Farbe weiß)
Sanitärobjekte
Sanitärobjekte Keramag – Serie Renova Nr. 1 plan oder gleichwertig
Waschbecken mit Halbsäule 650 mm x 480 mm
Handwaschbecken 450 mm x 320 mm in den WCs
Wand-Tiefspül-WC mit WC Sitz
Duschwanne 900 mm x 900 mm
Sanitäracrylbadewanne 1800 mm x 800 mm
Armaturen
Hans Grohe – Serie Talis S oder gleichwertig
Einhebel-Waschtischmischer
Einhebel-Wannenmischer Aufputz
Wannenbrause – Raindance S100 Air 1 Jet Porter’ S Set
Einhebel-Brausemischer Aufputz
Brausenset – Raindance S120 Air 3 jet Unica’ S Puro Set
Duschtrennwand der Fa. HSK – Serie Edition Kienle oder gleichwertig
Badaccessoirs Keuco Plan oder gleichwertig
Toilettenpapierhalter, WC-Bürstenhalter, Handtuchhaken, Handtuchhalter, Badetuchhalter und
Wannengriff
Weitere Accessoires wie Seifenschalen, Spiegel etc. sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
Alle Wohnungen erhalten einen Waschmaschinenanschluss in Bad, Duschbad, Abstellraum, Küche oder
Hauswirtschaftsraum (wo planerisch dargestellt) mit speziellem Auslassventil (für
Waschmaschinenanschluss) und Siphon.

4.4. Raumlufttechnik

4.4.1. Wohnungen
Nutzerunabhängige Lüftung durch Fensterfalz Lüfter an den Fensterelementen nach DIN 1946-6.
Klassifizierung der Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 1026 und DIN EN 1207 Klasse 3

4.4.2. Tiefgarage
Tiefgaragenentlüftung entsprechend den Anforderungen der Garagenverordnung bzw. den öffentlichrechtlichen
Vorschriften als natürliche Be- und Entlüftung über Zu- und Abluftöffnungen (z.B.
Lüftungsschächte)

4.4.3. Müllräume
Natürliche Be- und Entlüftung der Müllräume.

4.5. Aufzüge
Die Personenaufzüge sind mit einer Innenkabine von 1,10 m x 1,40 m Größe geplant. Kabinentüren außen
Stahl, innen Edelstahl, Ausstattung mit Spiegel und Handlauf. Die Aufzugsanlagen werden als
maschinenraumlose Aufzüge ausgeführt.

5. Ausbau

5.1. Estriche

5.1.1. Wohnungen
Auf der Stahlbetondecke wird ein schwimmender Heizestrich auf Wärme- und Trittschalldämmung
(Fabrikat Thermotec BEPS-T -90R in allen Wohnungen verlegt. Die Treppenpodeste und Treppenflure
erhalten je nach Erfordernis einen schwimmenden Estrich.

5.1.2. Kellerräume/Tiefgarage
Kellerräume und die Tiefgarage erhalten keinen Estrich, hier werden die Fußböden in Stahlbeton
oberflächenfertig hergestellt.

5.2. Oberböden

5.2.1. Parkett
Wohnraum und die Schlafräume bzw. Arbeitszimmer erhalten ein Fertigparkett –Eiche/ Kirsche - (ca. 11
mm dick) der Fa. Joka, Fa. Hinterseher oder gleichwertig in Einzelstabverlegung als englischer Verband
oder Schiffsboden zu einem Materialpreis von 43,50 €/m⊃2; inkl. MwSt. ohne Verlegung. Die Sockelleisten
der Fa. Joka -Profil 550- weiß lackiert oder gleichwertig werden passend zum Belag umlaufend eingebaut.

5.2.2. Reinstreifer
Fußabstreifer mit Matte und Metallrahmen hinter den Hauseingangstüren, Treppenhauskellertüren und vor
den Wohnungseingangstüren.

5.2.3. Oberboden der Tiefgarage
Die Sohlplatte aus Stahlbeton erhält eine geglättete Oberfläche mit einem Oberflächenschutzsystem nach
der DAfStb- Richtlinie (Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen). Markierung der einzelnen
Stellplätze s. a. Pkt. 5.4.4

5.2.4. Fliesen

5.2.4.1. Treppenhäuser
Feinsteinzeugfliesen werden in den Treppenhäusern nach Bemusterung des Verkäufers, auf Tritt- und
Setzstufen und auf allen Podesten sowie in den Treppenhäusern in dem Kellergeschoss bis zu den an
das Treppenhaus grenzenden Stahlblechtüren verlegt. Wand- bzw. Stufensockel aus dem gleichen
Material wie der Bodenbelag. Fußabstreifer werden vor den Wohnungseingangstüren in den Belag
eingelassen. Materialpreis der Bodenfliesen 45,00 €/m⊃2; inkl. MwSt. ohne Verlegung.

5.2.4.2. Bäder
Sämtliche Fliesen in Bädern, WC’s, Abstellräumen, Hauswirtschaftsräumen und Küchen werden wie
nachfolgend beschrieben ausgeführt. Materialpreis der Bodenfliesen 45,00 €/m⊃2; inkl. MwSt. ohne
Verlegung, Materialpreis der Wandfliesen 35,00 €/m⊃2; inkl. MwSt. ohne Verlegung.
Eine orthogonale Verlegung der Bodenfliesen ist als Standard-Ausführung vorgesehen. Eine
diagonale Verlegung ist preisgleich möglich. Bei beiden Verlegearten stimmt der Fugenverlauf
zwischen Wand- und Bodenfliesen nicht überein.
Wände 1,20 m – 1,50 m hinter den Objekten hoch gefliest, im Bereich der Dusche raumhoch gefliest,
(ansonsten Rauhfasertapete weiß gestrichen)
Wandfliesen 297 x 597 x 10 mm Villeroy und Boch Bernina RT 1M
Bodenfliesen 297 x 597 x 10 mm Villeroy und Boch Bernina RT 1M
oder gleichwertig

5.2.4.3. Gäste- WCs:
Wände werden hinter den Objekten gefliest bis zur Höhe der Vormauerung ca. 1,20 -1,50 m. Bodenund
Wandfliesen wie in dem Pkt. zuvor beschrieben.

5.2.4.4. Küchen:
Die Küchen erhalten keinen Fliesenspiegel. Die Bodenfliesen werden wie unter Pkt. 5.2.5.2 beschrieben
ausgeführt.

5.2.4.5. Verfugung:
Die Verfugung erfolgt standardmäßig bei den Bodenfliesen in grau und bei den Wandfliesen in weiß.
Die Fugenstärke variiert in Abhängigkeit von der Fliesengröße.

5.2.4.6. Balkone, Dachterrassen:
Beton-Werksteinplatten (Abmessungen ca. 40/40 cm) auf Kunststoffstelzlagern verlegt zu einem
Materialpreis von 30,00 €/m⊃2; inkl. MwSt. ohne Verlegung mit verzinkten Entwässerungsrinnen vor den
bodentiefen Fenstern.

5.3. Türen

5.3.1. Hauseingang
Die Türanlage wird als Holz- oder Aluminiumkonstruktion (Oberfläche E 6EV 1 eloxiert oder
pulverbeschichtet), als geschlossenes Element mit seitlicher feststehender Verglasung oder gleichwertig
nach Vorgabe des Verkäufers ausgeführt. Die Eingangstür erhält eine Edelstahlgriffleiste,
Obentürschließer, Profilzylindersicherheitsschloss für Schließanlage mit Kernziehschutz und
einbruchhemmenden Beschlägen, ferner eine Klingelanlage, Namensschilder, eine Gegensprechanlage
mit automatischem Türöffner. Für den Eingangsbereich wird ein Lichtbewegungsmelder installiert. Der
Verkäufer behält sich vor, statt der Metalltür eine Holztür passend zur Architektur des Gesamtobjektes
einzubauen.

5.3.2. Wohnungseingang
Die Wohnungseingangstüren der Fa. Herholz, Modell Zeitlos oder gleichwertig mit einem Maß von
B/H = 985 mm/2110 mm werden als Vollspantürblatt, mit Holzumfassungszarge in Weißlack,
Schallschutzklasse 2, Klimaklasse 2, PZ Schloss- Schloss mit Mehrfachverriegelung, mit
Sicherheitsbeschlag aus Edelstahl, Schall-Ex-Bodendichtung, integrierter Obentürschliesser und
Türspion oder gleichwertig montiert.
Seite 10 von 12

5.3.3. Innentüren
Wohnungsinnentüren der Fa. Herholz, Modell Zeitlos oder gleichwertig mit einem Maß von B/H =
860 bzw. 735/2110 mm werden mit weißlackbeschichteten Umfassungszargen aus Holzwerkstoff,
weißlackbeschichteten Türblättern mit Wabeneinlage, Türdrücker der Firma Karcher Design -
Modell „Rhodos“ oder Fa. FSB Modell 1076 aus Edelstahl mit Buntbartschloss oder gleichwertig
montiert.
In der Regel erhalten die W ohnzimmertüren zur innenliegenden Diele einen Glasausschnitt. Falls
im Plan dargestellt, werden zweiflüglige Türen zum Wohnzimmer beidseitig mit Glasausschnitt
eingesetzt.
Die Türen zu Räumen mit mechanischen Entlüftungsgeräten werden grundsätzlich mit
Nachströmgittern ausgerüstet. Bei diesen Türen ist kein erhöhter Bodenabstand erforderlich.
Aufgrund von Planungszwängen werden in einigen beengten Bereichen Türen vorgesehen, die
sich nicht auf volle 90 Grad öffnen lassen. Diese gelten nicht als mangelhaft!

5.3.4. Keller
Kellerinnentüren entsprechend den behördlichen Auflagen als Stahlblechtüren mit amtlicher Zulassung
und mit handelsüblichen Beschlägen, nach Erfordernis in feuerhemmender oder feuerbeständiger
Ausführung. Sonstige Kellertüren für die Zugänge zu privaten Kellerabteilen wie unter Pkt. 3.1.5
beschrieben. Kellertüren zu den Treppenhäusern und zur Tiefgarage selbstschließend und mit
Obentürschließer.

5.3.5. Schließanlage
Als Zentralschließanlage mit einer mechanischen Schließung für Wohnungseingangstüren, Haustüren,
Tiefgarage, und allgemein zugängliche Kellerräume. Alle Türen außer den Wohnungsinnentüren
(Buntbartschloss) erhalten einen Profilzylinder. Notausgänge und Fluchtwegtüren erhalten statt
Profilzylinder einen Blindzylinder.

5.4. Wand- und Deckenbehandlung, Farbanstriche

5.4.1. Wände
Betonwand- und Trockenbauflächen in den Wohnungen werden gespachtelt, Kalksandstein-Wände mit
einem Maschinengipsputz verputzt, mit Rauhfaser (feine - mittlere Körnung) tapeziert und mit einer weißen
Dispersionsfarbe mit einer Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 gestrichen. Bei Materialwechseln innerhalb
einer Wandfläche (z.B. Mauerwerkswand angrenzend an Trockenbauwand) ist die Ausbildung von
sichtbaren Dehnungsfugen erforderlich, um eine Rissbildung zu minimieren. Eine Schattenfreiheit bei
Streiflicht wird nicht erreicht.

5.4.2. Decken
Deckenuntersichten werden in den Wohngeschossen gespachtelt, mit Raufaser tapeziert (feine Körnung)
und mit einer weißen Dispersionsfarbe mit einer Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 gestrichen. Eine
Schattenfreiheit bei Streiflicht wird nicht erreicht.

5.4.3. Treppenhäuser, Keller und Balkone
Treppenhauswände und -decken sowie Untersichten und Stirnflächen von Podesten und Treppenläufen
gespachtelt (falls erforderlich) oder gegebenenfalls verputzt und mit Dispersionsfarbe gestrichen.
Kellerwände und -decken gestrichen. Im Bereich von Wärmedämmung ist diese sichtbar. Balkonplatten in
Sichtbetonqualität, Balkonuntersichten gestrichen in Teilbereichen gedämmt, verputzt und gestrichen.
Eine Schattenfreiheit bei Streiflicht wird nicht erreicht.

5.4.4. Tiefgarage
Tiefgaragenwände und -decken aus weitgehend glatt geschaltem und entgratetem Stahlbeton gestrichen,
im Bereich der Wärmedämmung ist diese sichtbar. Markierung der Stellplätze durch Kennzeichnung am
Boden, Nummerierung der Stellplätze an der Wand.

5.5. Parksystem
Im Tiefgaragengeschoss sind ausschließlich Einzelstellplätze (keine sog. Doppelparker) vorgesehen.

6. Außenanlagen

6.1. Überdeckung der Tiefgarage
Drainageschicht, Kiesschüttung aus gewaschenem Rollkies, Filtervlies. Bodenauftrag in jeweils
erforderlicher Schichtdicke gemäß behördlichen Auflagen.

6.2. Befestigte Flächen:
Die Terrassen werden mit Beton-Werksteinplatten (Abmessungen ca. 40/40 cm) im Kiesbett verlegt zu
einem Materialpreis von 30,00 €/m⊃2; inkl. MwSt. ohne Verlegung mit verzinkten Entwässerungsrinnen vor
den bodentiefen Fenstern. Verkehrs und Freiflächen werden mit Dolomitsand belegt.

6.3. Grünanlagen:
Oberboden örtlicher Qualität, unter Pflanzflächen ca. 40 cm. Bepflanzung (einschließlich möglicher
Auflagen der genehmigenden Behörden) mit jeweils pro Garten 1 Zierbaum, Sträuchern, und
geschnittenen, laubabwerfenden, heimischen Heckengehölzen als Trennelement der Gärten.
Die Bauleistung ist mit der Anpflanzungen abgeschlossen. Das Austreiben der Bäume und Sträucher nach
der Anpflanzung, sowie die Fertigstellungspflege werden nicht als Bauleistung des Verkäufers geschuldet
und sind keine Fertigstellungsvoraussetzungen.
Zum Flurstück 663 wird entlang der Grundstücksgrenze ein Drahtgitterzaun errichtet.

6.4. Entwässerung:
Entwässerungsrinnen vor Hauseingängen aus Stahl, verzinkt. Entwässerungsrinnen und Hofeinläufe zur
Entwässerung von befestigten Flächen, soweit notwendig.

7. Schlussbemerkung:

Grundlage dieser Beschreibung ist die Baugenehmigung vom 20.12.2011 und der Nachtrag vom
30.03.2012 mit dem Index F der Fa. Schlattmann – Wohnbau GmbH. Die Architektur und
Ingenieurleistungen sind im Kaufpreis enthalten. Ausgenommen davon sind jedoch solche Leistungen,
die durch individuelle Umplanungen, Abweichungen von der Baubeschreibung zur Folge haben. Im
Kaufpreis sind alle Kosten für die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes einschließlich Außenanlagen
enthalten, mit Ausnahme der Ankaufskosten, eventuelle Maklergebühren, Notar, Gericht und Steuern
sowie den Kosten der späteren Einmessung des fertig gestellten Gebäudes, die vom jeweiligen Käufer zu
tragen sind.
Nicht näher beschriebene Materialien oder Ausführungsarten werden durch die Schlattmann Wohnbau
GmbH als Verkäufer entsprechend der Gesamtkonzeption ausgewählt. Für den Ausbau der einzelnen
Wohnräume werden jedoch, soweit von Bemustern die Rede ist, vom Verkäufer mehrere Alternativen
bestimmt und dem Käufer zur Wahl gestellt.
Eventuelle farbige Abbildungen der Wohnanlage sind als künstlerische Illustration zu verstehen. Einzelne
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für die Art und den Umfang der Ausführungen sind allein
die beurkundeten Verträge mit Anlagen (Baubeschreibung, Lageplan etc.) verbindlich.
Diese Baubeschreibung enthält eine Vielzahl von Informationen und Hinweisen. Alle Angaben,
Darstellungen und Berechnungen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, wenngleich eine Gewähr
für deren Vollständigkeit nicht übernommen werden kann.
Als Grundlage für die Ausführung des Bauvorhabens dienen die Ausführungsplanung und die anerkannten
Regeln der Technik. Änderungen in der Planung (auch der Freiflächenplanung), in den vorgesehenen
Materialien und den Einrichtungsgegenständen bleiben vorbehalten, soweit sich dies aus technischen und
behördlichen Gründen bzw. als Ergebnis von Auflagen oder aus Gründen der Materialbeschaffung als
notwendig oder zweckmäßig erweist. Soweit derartige Leistungsänderungen mit Nutzungs- oder Wertminderungen
verbunden sind, sind diese wertmäßig auszugleichen.
Für Fliesen und Bodenbeläge werden dem Käufer Muster zur Auswahl vorgelegt. Änderungen in Bezug auf
Qualität und Farbe bei sanitären Objekten, bei Fliesen und bei Fußbodenbelägen sind als Sonderwunsch
des Käufers möglich, soweit dies technisch möglich ist und es der Bautenstand zulässt. Änderungen sind
zwischen Käufer und der Schlattmann Wohnbau GmbH im Hinblick auf Kosten und terminliche
Machbarkeit abzustimmen.
Weitergehende Sonderwünsche können berücksichtigt werden, solange sie technisch machbar sind, das
äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändert wird, sie den Genehmigungen und Auflagen der
Behörden nicht widersprechen und der Baufortschritt nicht beeinträchtigt wird.
Die Freiflächen sind nicht überall eben, sondern gegebenenfalls auch überhöht, geneigt bzw. geböscht.
Soweit Bepflanzungen auf der Tiefgarage eingebracht werden, ist von den Eigentümern für eine
sachgerechte Gartenpflege und dafür zu sorgen, dass diese keine die Abdichtung der Tiefgaragendecke
gefährdende Größe erreichen.
Keller- bzw. Tiefgaragen-Lichtschächte dürfen nicht durch Gegenstände (Blumentöpfe, Pflanzkübel,
Sitzmöglichkeiten etc.) abgedeckt werden.
In den Plänen dargestellte Einrichtungsgegenstände stellen nur Möblierungsvorschläge dar und gehören
nicht zum Leistungsumfang. Lediglich die in dieser Baubeschreibung erwähnten sanitären Einrichtungs
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und Ausstattungsgegenstände in den Bädern, Duschbädern und WCs sind Bestandteil der Wohnungen.
Weitere sanitäre Ausstattungsgegenstände sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Für die Ausstattung
ist der Text der Baubeschreibung maßgebend, nicht zeichnerische Darstellungen in Grundrissen oder
anderen Plänen oder die illustrierende Darstellung in Werbedruckstücken.
Anstricharbeiten werden mit Erzeugnissen namhafter Hersteller durchgeführt. Die Hersteller geben in ihren
Verarbeitungsrichtlinien für die einzelnen Produkte Standzeiten und Hinweise für Erneuerungsphasen an.
Deshalb werden Wartungsanstriche, insbesondere für die der Witterung ausgesetzten Holz- und
Metallteile notwendig. Diese Anstriche sind ggf. auch während der Gewährleistungszeit auf Kosten des
Käufers durchzuführen.
In den Kellergeschossräumen sind Ver- und Entsorgungsleitungen untergebracht. Deshalb können sich
(auch eine lichte Höhe von 2 m unterschreitend) nicht verkleidete Leitungen befinden. Für Kontroll-,
Reparatur- und Kundendienstarbeiten sind die Leitungen später zugänglich zu halten. Auch in der
Tiefgarage ist mit derartigen Leitungen unter der Decke und vor den W änden zu rechnen.
Risse in Bauteilen, die aufgrund physikalischer Eigenschaften der eingesetzten Baustoffe entstehen (z. B.
durch Kriechen und Schwinden) sind im Zuge turnusmäßiger Renovierung zu schließen und stellen keinen
Gewährleistungsmangel dar.
Für die Werterhaltung des Parkettbelages ist die Einhaltung eines gesunden Raumklimas (ca. 20°
Raumtemperatur und ca. 50 % relative Luftfeuchtigkeit) erforderlich. Daher sind die bei der Übergabe der
Wohnung überreichten Reinigungs- und Pflegehinweise zu beachten.
Mit plastischen Füllstoffen geschlossene Fugen (z. B. bei Fliesen oder bei Anschlüssen von
Trockenbauwänden) unterliegen chemischen und /oder physikalischen Einflüssen nach DIN 52460,
Abschnitt 2. Diese Fugen können reißen. In der Regel überschreiten unvermeidbare Verformungen der
schwimmenden Konstruktion (z. B. Estrich) die Elastizität der Fugenfüllstoffe. Auch derartige
Veränderungen an den Fugen unterliegen nicht der Gewährleistung und sind vom Käufer in regelmäßigen
Abständen durch Erneuerung der Füllstoffe zu beseitigen.
Plastische Verfugungen (z. B. bei Badewannen und Duschwannen) sind sogenannte W artungsfugen, die
bauphysikalisch notwendig sind. Die Überwachung sowie Instandhaltung und -Setzung der Verfugungen
obliegt dem Nutzer. Im Falle des Versagens der Dichtung wird die gewünschte W asserundurchlässigkeit
dieser Bereiche nicht mehr gewährleistet. Feuchtigkeitsschäden, welche hieraus am Gebäude entstehen
können, unterliegen ebenfalls nicht der Gewährleistung.
Alle Kellergeschossräume sind nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen zugelassen.
Soweit die Baubeschreibung in Einzelfällen auf Normen (DIN) ausdrücklich Bezug nimmt, beschränkt sich
die Errichtungs- und Ausführungsverpflichtung unbeschadet weitergehender technischer Erkenntnisse auf
die Errichtung bzw. Ausführung nach den Vorschriften dieser DIN, wobei der Käufer seinerseits verpflichtet
ist, sein Wohnverhalten entsprechend den Vorstellungen der jeweiligen DIN einzurichten.
Die unter Beachtung der DIN 4108 (Wärmeschutz) und der Energieeinsparverordnung erfolgende Bauweise
erfordert regelmäßiges Heizen und Lüften durch den jeweiligen Wohnungsinhaber, um zu vermeiden, dass
die in den technischen Normen vorgesehenen Temperaturen an den Wand- und Deckenoberflächen
unterschritten und bestimmte Obergrenzen der relativen Raumluftfeuchte überschritten werden, da
ansonsten Stockflecken und Schimmelpilzbildung auftreten können; dabei setzt die DIN 4108 voraus, dass
Aufenthaltsräume (dies sind alle Zimmer und die Küche) mit mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch eine regelmäßige Durchlüftung der Keller. Da sich die
entsprechenden Kellerfenster auch im Bereich der zu den Wohnungen gehörenden Abstellkeller befinden
können, sind die Eigentümer dieser Kellerräume gehalten, regelmäßig zu lüften.
Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, diese Regeln einzuhalten.
Alle angegebenen Maße sind als „circa- Maße" im Rahmen der am Bau üblichen Toleranzen zu
verstehen.
Die Wohnflächen wurden anhand der Genehmigungsplanung gemäß der WohnflächenVO nach den
Fertigmaßen ermittelt.
Aufmasse für Einrichtungsgegenstände sowie für Küchen- und Einbaumöbel können nur nach
Fertigstellung der Wohnung genommen werden.